Audi A3 e-tron

Plug-in-Hybrid aus dem Audi-Portfolio

ab
37.900
,- €
Reichweite
800 km
Hersteller
  • Audi AG
Kategorie
  • Kleinwagen
Zul. Gesamtgewicht 2050
Türen 5

Beschreibung

Plug-in-Hybride stellen in der Welt der Automobile eine Art Übergangslösung zwischen Verbrennungsmotor und Elektroantrieb dar. Im Gegensatz zu herkömmlichen Hybrid-Modellen ist hier das Fahren auf Kurzstrecken auch mit rein elektrischem Antrieb möglich. Die Audi AG schickt in diesem Segment der Audi A3 e-tron ins Rennen.

Rein elektrisch betrieben können mit dem e-tron 50 Kilometer zurückgelegt werden. Der Verbrennungsmotor erhöht diese Reichweite um 700 bis 800 Kilometer. Im Vergleich zu anderen Plug-in-Hybriden hebt sich der A3 e-tron durch das Audi-typische Premium-Design ab, heir unterscheidet er sich nicht vom normalen A3. Dieser "Audi-Aufschlag" spiegelt sich jedoch auch im Preis wider. Dieser beginnt bei 37.900 € Brutto.

Technisch bietet der Wagen im Hybridsystem eine Leistung von maximal 204 PS (150kW). Der Lithium-Ionen Akku hat eine Kapazität von 8,8 kWh, die Ladezeit beträgt ca. 2,5 (Kraftsteckdose) bis 4 (Schuko) Stunden. Vor allem im reinen Elektromodus beweist sich der Audi als echter Sprinter und beschleunigt von 0 auf 60 km/h in 4,9 Sekunden. Das Anfahren geschieht immer im Elektromodus.Die Höchstgeschwindigkeit beträgt hybridisch 222, elektrisch 130 km/h.

Ansonsten bietet der e-tron was die Ausstattung im Innenraum angeht alles, was vom Audi A 3 bekannt ist, und ist somit gut zum Transport mehrerer Personen geeignet, ohne große Engegefühle aufkommen zu lassen. Er hat fünf Türen, ist 4,32 Meter lang, 1,78 Mete breit und 1,42 Meter hoch. Der einzige Unterschied in der Verbauung ist das etwas verringerte Kofferraumvolumen (280 gegenüber 380 Litern), da hier Platz für die Batterie benötigt wird.

Umweltbonus

Der Umweltbonus beträgt bei reinen Elektrofahrzeugen 4.000,00 EUR und bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen 3.000,00 EUR und gilt ausschließlich für Fahrzeugmodelle mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell von bis zu 60.000,00 EUR. Die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Förderrichtlinie und der Erfüllung ihrer Voraussetzungen, die neben weiteren Informationen zur Antragstellung in Kürze auf der Webseite des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de abrufbar sein wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 30. Juni 2019.

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