Citroën Berlingo Electrique

100% elektrisches Nutzfahrzeug

ab
18.671
,- €
Reichweite
170 km
Hersteller
  • CITROËN Deutschland GmbH
Kategorie
  • Van / Kleinbus
Zul. Gesamtgewicht 2225
Türen 5

Beschreibung

"Für die Helden des Alltags" - so bewirbt der französische Fahrzeughersteller seinen elektrischen Berlingo. Das komplett elektrische Nutzfahrzeug zielt vor allem auf den gewerblichen Gebrauch ab, was sich auch an der Preisangabe des Herstellers als Netto-Angabe zeigt. Hier kommt der Wagen mit 15.690 € durchaus erschwinglich daher.

Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h ist der Berlingo Electrique zwar kein wahnsinnig schnelles Fahrzeug, für den Einsatz als Nutzfahrzeug stellt dies jedoch keine große Beeinträchtigung dar. Kniffliger könnte dies bei der Reichweite werden. Mit 170 Kilometern ist diese für den Einsatz als Stadtfahrzeug ausreichend, für den Einsatz beispielsweise im Handwerker-Außendienst disqualifiziert sich das Fahrzeug allerdings. Wenn man über den Zugang zu einer Schnellladestation verfügt kann dieses Handicap jedoch ausgeglichen werden. Hier kann der Berlingo innerhalb einer halben Stunde auf bis zu 80% aufgeladen werden. Ansonsten beträgt die Ladezeit je nach Leistung der Steckdose 8,5 bis 15 Stunden.

In der Standardausstattung ist der Berlingo sehr funktional angelegt. Bei anderen Autos bereits serienmäßig integrierte Features wie Navigationssystem oder Einparkhilfe müssen hier dazu gebucht werden.

Im Laderaum haben je nach Variante 3,7m³ (Länge L1) oder 4,1m³ (Länge L2) Platz. Die maximale Ladekapazität wird mit 695 Kg angegeben.

Von der Ausstattung her kann der Berlingo also durchaus mit anderen Nutzfahrzeugen mithalten. Verfügt der einsetzende Betrieb über eine Schnellladestation, kann der Wagen vielfältig eingesetzt werden. Ansonsten beschränkt sich die Einsatzfähigkeit aufgrund der Reichweite auf eine Verwendung in einem relativ geringen Radius.

Umweltbonus

Der Umweltbonus beträgt bei reinen Elektrofahrzeugen 4.000,00 EUR und bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen 3.000,00 EUR und gilt ausschließlich für Fahrzeugmodelle mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell von bis zu 60.000,00 EUR. Die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Förderrichtlinie und der Erfüllung ihrer Voraussetzungen, die neben weiteren Informationen zur Antragstellung in Kürze auf der Webseite des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de abrufbar sein wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 30. Juni 2019.

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