Kia Optima SW Plug-in Hybrid
Sportliche Erscheinung. Intelligentes Wesen.
Reichweite |
62 km rein elektrisch
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Hersteller | |
Kategorie | |
Zul. Gesamtgewicht | 1880 |
Türen | 5 |
Beschreibung
Dynamisch und umweltfreundlich: Der Kia Optima Sportswagon Plug-in Hybrid passt zu einer modernen „grünen” Lebensweise. Innovativ vom Kühler bis zum Kofferraum, mit viel Platz für Mitfahrer und Gepäck. Sein Plug-in Hybridantrieb schafft eine rein elektrische Reichweite von 62 Kilometern, was in dieser Klasse bislang unerreicht ist.
Ein moderner Hybrid Kombi, der gut aussieht und wenig verbraucht: Der Kia Optima Sportswagon Plug-in Hybrid.
Mit seinem dynamischen Äußeren, den sportlichen Abmessungen, einem erlesenen Innenraumkomfort und ausgesprochen umweltfreundlichen Wesen. Entdecken Sie eine völlig neue Kombination von Effizienz und Fahrdynamik.
1. Ladeanschluss
Über den Stecker im EU-Standardformat (Typ 2) lässt sich der Kia Optima Plug-in Hybrid an einer normalen 230-Volt-Haushaltssteckdose oder einer öffentlichen Ladesäule aufladen. Das Nachladen an den Schnellladesäulen der Autobahn ist leider nicht möglich, da der Optima nur auf eine Ladeleistung von 3,3 kW ausgelegt ist. Das ist schade, schließlich würde schon ein kurzer Kaffee-Stopp an einer Raststätte genügen, um den Akku zu füllen. Hier ist ein Nachbesserungsbedarf angesagt.
2. LED-Scheinwerfer (Abblend- und Fernlicht)
Umweltbonus
Der Umweltbonus beträgt bei reinen Elektrofahrzeugen 4.000,00 EUR und bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen 3.000,00 EUR und gilt ausschließlich für Fahrzeugmodelle mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell von bis zu 60.000,00 EUR. Die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Förderrichtlinie und der Erfüllung ihrer Voraussetzungen, die neben weiteren Informationen zur Antragstellung in Kürze auf der Webseite des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de abrufbar sein wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 30. Juni 2019.
Umweltbonus
Der Umweltbonus beträgt bei reinen Elektrofahrzeugen 4.000,00 EUR und bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen 3.000,00 EUR und gilt ausschließlich für Fahrzeugmodelle mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell von bis zu 60.000,00 EUR. Die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Förderrichtlinie und der Erfüllung ihrer Voraussetzungen, die neben weiteren Informationen zur Antragstellung in Kürze auf der Webseite des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de abrufbar sein wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 30. Juni 2019.